legal

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ASTALUNA FESTIVAL

Stand: 02.03.2026

1. TICKETS UND VERTRAGSBEZIEHUNGEN

Der Ticketkäufer und die Studierendenschaft der RWTH Aachen K.d.ö.R., vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), nachfolgend Veranstalter genannt, werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Eintrittskarten für die Veranstaltung sind über unsere Ticketing-Plattform pretix erhältlich. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher des Festivalgeländes, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Festivalgeländes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Veranstalters. Im Folgenden werden diese Vertragspartner als Besucher bezeichnet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge für Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Es wird freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine kostenfreie Stornierung gekaufter Tickets bis zum 09.04.2026 ermöglicht. Stornierungen nach diesem Stichtag gehen mit einer Stornierungsgebühr in voller Höhe des Ticketpreises einher.

Gegenstand des Vertrages ist der Besuch der Veranstaltung „astaluna Festival“ in Aachen vom 17.04.2026 bis 18.04.2026 (im Folgenden als Veranstaltung bezeichnet). Tickets sind nur für die aufgedruckten Geltungstage gültig.

Der private Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis ist nicht gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch den Veranstalter erfolgen.

Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das vom Besucher vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Aachen. Vertragssprache ist Deutsch.

2. SICHERHEITSKONTROLLEN, EINLASS & WIEDEREINLASS

Am Einlass des Festivalgeländes muss eine gültige Eintrittskarte vorgelegt werden. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt. Die vorgelegte Eintrittskarte wird durch den Veranstalter entwertet und der Besucher erhält einen Stempelabdruck, der zur Zutrittskontrolle dient.

Entwertete Eintrittskarten berechtigten nicht mehr zum (Wieder-)Einlass. Der Stempelabdruck muss auf Verlangen am Einlass vorgezeigt werden.

Wenn die Veranstaltung verlassen wird, verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass. Der Veranstalter kann freiwillig und ohne daraus folgende Verpflichtung den Wiedereinlass gewähren.

Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein Besucher sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass zum Festivalgelände verwehrt werden. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem, aber nicht abschließend, das Mitführen oder Tragen von offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer oder anderweitig diskriminierender Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakaten sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen aller Art, Fackeln, Rauschmittel/Betäubungsmittel, Propangasflaschen, Glasbehältnisse, Werkzeug wie Hammer, Beile, Äxte und Ähnliches, Pyrotechnik jeder Art, Möbel & Sperrmüll, Autobatterien, Musikboxen, Stromaggregate, Drohnen, umweltgefährdende Stoffe und andere gefährliche Gegenstände, die im Vorfeld des Festivals über www.astaluna.de/infos bekanntgegeben werden. Taschen und Rucksäcke mit einer Größe von mehr als DIN A4 sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Verbieten weiterer Gegenstände obliegt dem Personal vor Ort. Diesem ist Folge zu leisten. Ein Mitführen der o.g. Gegenstände zieht einen Ausschluss vom Festival nach sich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Schadenersatz besteht nicht. Auch das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist nicht gestattet. Wenn mitgebrachte Speisen und Getränke nicht freiwillig abgegeben werden, wird der Einlass ebenso verwehrt.

Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen unter Abschnitt 7 aufgeführt) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird. Akkreditierte Pressevertreter und vom Veranstalter beauftragte Personengruppen dürfen auch die unter Abschnitt 7 genannten Gerätschaften mitführen.

Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht.

3. JUGENDSCHUTZ

Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Anzeige und kann von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadenersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Der Zutritt zum Festivalgelände ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet.

4. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG & PROGRAMMÄNDERUNG

Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr, für die sich auf dem Festivalgelände aufhaltenden Personen entsteht, wird die laufende Veranstaltung unterbrochen oder die noch nicht gestartete Veranstaltung abgesagt oder verschoben.

Wird die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder nach deren Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung erhält der Besucher allerdings den Ticketpreis erstattet. Bei Teilausfall der Veranstaltung (tagesweise) besteht – außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters – kein Anspruch auf Schadensersatz, allerdings erhält der Besucher den anteiligen Ticketpreis erstattet.

Die Veranstaltung kann durch den Veranstalter örtlich aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden. räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen Stadt oder angrenzenden Kommunen. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

Die Veranstaltung kann durch den Veranstalter bei zu geringer Teilnahmezahl oder aus einem anderen, wichtigen und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesem Falle nicht. Der Ticketpreis wird in diesem Falle in voller Höhe erstattet.

Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.

Im Falle der Absage eines Künstlers bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Der Besucher hat keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises aufgrund der Absage einzelner Künstler.

Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich durch den Veranstalter bekanntgegeben.

Der Veranstalter ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder auch das gesamte Veranstaltungsgelände temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen oder den Zugang zu unterbinden. Der Veranstalter bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell er es verantworten kann wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

5. VERBOTE & HAUSRECHT

Der Veranstalter hat auf dem gesamten Festivalgelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sowie das Verteilen von Flyern und Werbung jeglicher Art) sind auf dem Festivalgelände grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.

Das Klettern auf Bühnen und sonstigen Aufbauten sowie Stage-Diving ist strengstens untersagt.

Ein gewerbsmäßiges Sammeln von Pfandbehältern ist untersagt.

Verstößt ein Besucher gegen in diesen Vertragsbedingungen getroffenen Regelungen oder wenn ein Besucher den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besuchern, Künstlern oder Mitarbeitern des Veranstalters gefährdet, kann eine Verweisung vom Festivalgelände erfolgen. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der betroffene Besucher in diesem Fall nicht.

Jegliche Form von Vandalismus wir ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

6. LEBENSMITTEL & GETRÄNKE

Das Mitbringen von Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind ein 1L-Tetra-Pack mit Wasser (originalverschlossen!) und faltbare Plastikflaschen, die nicht mehr als 0,5l Volumen haben. Der Veranstalter kann weitere Ausnahmen machen, die vorab über astaluna.de bekanntgegeben werden.

Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben, oder ein vergleichbares System einsetzen. Ein erhobenes Pfand wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers zurückgezahlt. Ebenfalls findet ein kostenfreier Austausch von Bechern nur bei der Rückgabe eines unversehrten Bechers statt.

Wenn Speisen oder Getränke bei Gastronomen auf dem Festivalgelände, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bezüglich dieser Speisen oder Getränke ausschließlich zu diesem Gastronomen.

7. AUFZEICHNUNGSGERÄTE & AUFNAHMEN

Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist Besuchern nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

Besuchern, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) oder anderes semiprofessionelles oder professionelles Aufnahmeequipment mitführen, kann der Eintritt verwehrt werden.

Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Veranstalters erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Verstößt ein Besucher mit der Veröffentlichung von Mittschnitten und/oder Aufzeichnung gegen Urheber- oder Nutzungsrechte der auftretenden Künstler hat er dem Veranstalter und/oder den Rechteinhabern den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Der Besucher erklärt sich mit Betreten der Veranstaltung unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm durch den Veranstalter oder durch vom Veranstalter akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen. Das schließt insbesondere eine Veröffentlichung im Internet und sozialen Netzwerken ein.

8. ANREISE / PARKPLÄTZE

An der Veranstaltungsfläche stehen keine reservierten Parkplätze zur Verfügung.

Die Nutzung des ÖPNV oder nahegelegener Parkmöglichkeiten wird empfohlen.

9. HAFTUNG

Der Veranstalter übernimmt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine Haftung für selbst- oder fremdverschuldete Personen- oder Sachschäden, so lange der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden.

Der Veranstalter empfiehlt den Besuchern das Mitbringen eines geeigneten Gehörschutzes.

10. SONSTIGES

Die Bezahlung auf dem astaluna Festival findet komplett bargeldlos statt. Alle Kaufprozesse werden ausschließlich mit EC- & Kreditkarten sowie Google- & Apple Pay abgewickelt. Lediglich beim Band-Merchandise hat der Veranstalter keinerlei Einfluss auf die Bezahlart der jeweiligen Künstler*innen.

Bei Fragen, Reklamationen, Beanstandungen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher bitte vor Veranstaltungsbeginn direkt an den Veranstalter per Mail: info[at]astaluna.de.

11. ERHALTUNGSKLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.